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Webtains GmbH informiert über Forderungseinzug
WEBTAINS GMBH - Forderungseinzug IST VERTRAUEN

*** AKTUELLES URTEIL - THÜRINGER OBERLANDESGERICHT ***

Thüringer Oberlandesgericht - Gültiger Vertrag bei der Webtains GmbH - Seitengestaltung der Webtains GmbH in der aktuellen Fassung entspricht der PAngV (Preisangabenverordnung) - Verbraucherzentrale Bundesverband mit Bestrafungsantrag unterlegen. > Urteil downloaden

Gemäß §§ 280, 286 des Bundesgesetzbuches muss ein Schuldner bei Verzug einer Zahlungsforderung den daraus entstehenden Schaden dem Gläubiger ersetzen, welcher neben den Kosten der Rechtsverfolgung auch alle Nachteile umfasst, welche dem Gläubiger aufgrund der verspäteten Zahlung entstehen. Verzug liegt vor, wenn der Schuldner die Zahlung trotz Forderungsfälligkeit und eingegangener Mahnung nicht leistet Inkassounternehmen bieten den Forderungseinzug an, wobei dieser lediglich außergerichtlich möglich ist. Wenn die außergerichtlichen Schreiben oder telefonischen Anfragen keinen Erfolg bringen, muss auch das Inkassobüro den Vorgang einem Rechtsanwalt zur gerichtlichen Verfolgung des Falles übergeben, was erheblichen Zeitverlust und meist auch höhere Kosten für den Schuldner bedeutet.

Effektiver Forderungseinzug erfordert überlegte sowie wirtschaftliche Vorgehensweise, welche über die herkömmlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hinaus geht. Wird beim Kunden von Beginn an richtig abgerechnet sowie gemahnt, muss dieser beispielsweise ebenso eine Rechtsanwaltsrechnung begleichen, wenn ein Rechtsanwalt vom Architekten oder Handwerker nach Verzugseintritt mit dem Forderungseinzug beauftragt wird. Durch die Beachtung von einfachen, jedoch wichtigen Schritten kann der Forderungseinzug optimiert werden:

1. Verzug begründen Abschlags- und Schlussrechnungen sollten für den Kunden überprüfbar sein. Zunächst muss für die Fälligkeit des Anspruchs eine prüffähige Honorarschlussrechnung zugestellt werden. Wenn der Kunde nicht zahlt, sollte der Verzug beim Auftraggeber schleunigst begründet werden: Eine Mahnung mit datumsmäßig bezeichneter Zahlungsfrist. Der Auftraggeber gerät jedoch auch ohne Mahnung automatisch in Verzug, wenn für die Zahlung ein Zeitpunkt festgelegt war oder seit Rechnungszugang 30 Tage verstrichen sind.

2. Wichtige Formulierung in die Rechnung aufnehmen Verbraucher müssen in der Rechnung auf den automatischen Verzugseintritt nach der Frist von 30 Tagen ausdrücklich hingewiesen werden. Somit kann der Verzug durch nachweisbare Mahnungszustellung eher begründet oder der automatische Eintritt des Zahlungsverzugs nach 30 Tagen erfolgen.

3. Zugang von Rechnung sowie Mahnung sicherstellen Damit eine Rechnung / Mahnung rechtswirksam wird, muss der Zugang an den Schuldner unbedingt sichergestellt werden, denn es gibt leider immer wieder Kunden, welche behaupten, die Rechnungen und Mahnungen sind nie angekommen. Selbst ein Einschreiben/Rückschein beweist im Zweifel nicht, dass das Schriftstück zugegangen ist, da der Schuldner behaupten könnte, ihm sei lediglich ein leerer Umschlag zugegangen. Ein Fax zum Anderen könnte "unleserlich" gewesen sein. Daher ist der Zugang des Schriftstücks vor Zeugen oder durch einen Boten der Firma empfehlenswert. Dieser sollte den Rechnung-/Mahnungsinhalt zur Kenntnis nehmen und dem Schuldner dann im Umschlag zustellen und sich Datum, Zeitpunkt sowie Ort der Zustellung notieren. Im optimalen Fall lässt sich dieser die übergabe vom Schuldner quittieren. Bei hartnäckigen Schuldnern hilft lediglich die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, welche zwar 20 - 40 Euro kostet, für einen exakten Zugangsnachweis ist dieser Betrag jedoch lohnenswert. Auch die psychologische Wirkung dieser Zustellung beim Schuldner ist nicht zu unterschätzen.

4. Besonderheiten beim Vertrag beachten Beim Vertrag ist auf Besonderheiten zu achten, denn erst 18 Tage nach Zugang werden Abschlagszahlungen fällig. Für Schlussrechnungen gilt die bis zu 2-monatige Prüffrist nach Schlussrechnungszugang. Erst nach dessen Ablauf kann eine Zahlungsnachfrist gesetzt werden.

5. Bei Zinsen nichts verschenken Bei Verzugseintritt hat Auftraggeber für den Forderungseinzug Zinsen zu entrichten.

6. Bei Nichtzahlung Durchsetzung per gerichtlichem Mahnbescheid Zahlt der Schuldner trotz Mahnung nicht, sollten der Forderungseinzug schnellstens per gerichtlichen Mahnbescheid geltend gemacht werden.

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